Ganz bequem bei der Türe. Das Bild der hysterischen Zwangseinweisungen ist nämlich alt und
falsch.
Der Großteil der Patientinnen und Patienten ist freiwillig hier, weil er oder
sie Hilfe in einer
belastenden Situation benötigt. Wer aus freien Stücken Hilfe sucht, kann auch jederzeit das
Klinikum wieder verlassen – wie man das auch im Krankenhaus selbstständig entscheiden kann.
Niemand möchte gegen seinen Willen irgendwo hingebracht oder festgehalten werden. Daher ist eine sogenannte Zwangseinweisung laut Unterbringungsgesetz nur dann möglich, wenn eine Person eine Gefahr für sich selbst (Stichwort Selbstmord, Selbstverletzung) oder für andere (z.B. durch Aggressivität) darstellt. In Österreich muss dann sofort ein Gutachten über den psychischen Zustand des Patienten bzw. der Patientin erstellt werden. Eine Richterin oder ein Richter muss dann entscheiden, ob die zwangsweise Unterbringung gerechtfertigt ist oder nicht.
Entlassen werden Patientinnen und Patienten dann, wenn Sie psychisch stabil sind, wenn sie nicht sich selbst oder andere gefährden und wenn sie aufgrund somatischer (rein körperlicher) Beschwerden in einer anderen Klinik besser aufgehoben sind.